Der neue Gesetzesentwurf der OeMAG Marktpreisregulierung

Nach­haltige Energiewende: Die Dynamik im Energiemarkt erfordert fortwährende Anpas­sun­gen, um eine nach­haltige und faire Energiewende zu gewährleis­ten. Der Geset­ze­sen­twurf zur Neuregelung der Mark­t­preise für die Öster­re­ichis­che Ökostromab­wick­lungsstelle (OeMAG) ist ein bedeu­ten­der Schritt in diese Rich­tung. Als eFriends möcht­en wir unsere volle Unter­stützung für diesen Entwurf zum Aus­druck brin­gen und im Fol­gen­den die Gründe dafür erläutern.

Prob­lem­stel­lung des aktuellen Sys­tems: Das beste­hende Mod­ell der fest­geschriebe­nen Ein­spei­sev­ergü­tung, basierend auf quar­tal­sweisen Future-Notierun­gen, zeigt Schwächen. Die unflex­i­ble Anpas­sung der Preise trägt zu ungle­ichen Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen bei, da die OeMAG zusät­zliche Kosten auf Kon­sumenten umlegt. Dieses mark­tverz­er­rende Mod­ell führt zu Preiss­chwankun­gen und gefährdet die Grund­la­gen der Mark­t­teil­nehmer.

Inno­va­tio­nen im neuen Geset­ze­sen­twurf: Die Ein­führung ein­er Deck­elung der Vergü­tung gemäß tat­säch­lich erwirtschaft­baren Day-Ahead-Preisen ist ein weg­weisender Schritt. Diese Anpas­sung min­imiert das Ver­mark­tungsrisiko und gewährleis­tet eine faire Vergü­tung für Betreiber von Ökostro­man­la­gen. Der Geset­ze­sen­twurf schafft eine dynamis­che Grund­lage, die bess­er auf die aktuellen Her­aus­forderun­gen und Chan­cen des Energiemark­ts reagieren kann.

Chan­cen und Vorteile für die Energiewende: Die pos­i­tiv­en Auswirkun­gen des Geset­ze­sen­twurfs erstreck­en sich über die gesamte Energiewende. Die Abschaf­fung des mark­tverz­er­ren­den Mod­ells fördert einen freien Markt und schafft eine gerechtere Grund­lage für alle Beteiligten. Durch die Anpas­sung an die dynamis­che Entwick­lung der Strompreise wird das Sys­tem wider­stands­fähiger gegenüber exter­nen Ein­flüssen und unter­stützt das Ziel ein­er nach­halti­gen und fairen Energiezukun­ft.

eFriends Posi­tion und Aus­blick: Als eFriends set­zen wir uns klar für eine nach­haltige Energiezukun­ft ein, in der die Kostenre­duk­tion für Kon­sumenten im Fokus ste­ht. Der Geset­ze­sen­twurf zur OeMAG-Mark­t­preis­reg­ulierung ist ein wichtiger Schritt in diese Rich­tung. Wir unter­stützen diesen Entwurf, da er einen real­ität­sna­hen Ansatz ver­fol­gt und nicht einzelne Pro­duzen­ten bevorzugt. Mit Opti­mis­mus blick­en wir in die Zukun­ft, in der dieser Geset­ze­sen­twurf einen Beitrag zu ein­er fair­eren und nach­haltigeren Energiebranche leis­ten kann.

Faz­it: Der vorgestellte Geset­ze­sen­twurf zur OeMAG Berech­nungsmethodik repräsen­tiert einen Meilen­stein auf dem Weg zu ein­er nach­halti­gen Energiewende. Als eFriends sehen wir darin einen wichti­gen Schritt, um die Her­aus­forderun­gen des sich wan­del­nden Energiemark­ts zu bewälti­gen und eine faire, dynamis­che Grund­lage für alle Beteiligten zu schaf­fen. Wir appel­lieren an alle Entschei­dungsträger, diesen Weg kon­se­quent weit­erzuge­hen und so die Weichen für eine zukun­ft­sori­en­tierte Energiepoli­tik zu stellen. Diese Änderung stärkt unsere Strate­gie der Direk­tver­mark­tung damit unsere Com­mu­ni­ty in Zukun­ft noch stärk­er wach­sen wird. Die Geset­zesän­derung zeigt, wir sind am richti­gen Weg und wir blick­en opti­mistisch in die Zukun­ft, diesen Weg gemein­sam und kon­se­quent weit­er zu gehen. 

Hier geht es zum gesamten Antrag bei dem zur Fes­tle­gung des Mark­t­preis­es neben der beste­hen­den Berech­nungsmeth­ode zusät­zlich der tat­säch­lich erwirtschaft­bare Day-Ahead-Preis ein­fließen soll, um mark­t­näher zu sein. 

Antrag: Artikel 2 Änderung des Ökostromge­set­zes 2012 § 13 Abs. 3

Bei diesem Antrag von Grüne und ÖVP braucht es für die tat­säch­liche Anpas­sung des EAG die 2/3 Mehrheit im Nation­al­rat. Der Nation­al­rat tagt am 13.12.2023 und 14.12.2023 wieder und legt dadurch den OeMAG Mark­t­preis 2024 fest. Erst danach kön­nen die geplanten Änderun­gen tat­säch­lich über­nom­men wer­den. 

Update 4. Jän­ner 2024: 
Der Nation­al­rat hat die Berech­nungs­formel für den OeMAG Mark­t­preis 2024 ver­ab­schiedet. Dadurch wird sich der Mark­t­preis monatlich ändern. Für Jän­ner, Feb­ru­ar und März 2024 liegt die Preiss­panne zwis­chen 9,63 und 5,78 Cent pro Kilo­wattstunde. Betrof­fen sind PV-Anla­gen­be­treiber, die Mark­t­preisverträge mit der OeMAG haben.