Energiegemeinschaften — Erneuerbare Ausbau Gesetz

Der Wan­del kommt. Die Energiege­mein­schaften sind das Herzstück des Erneuer­baren Aus­bau Geset­zes. Konkret sind das die Erneuer­bare-Energie-Gemein­schaft und die Bürgeren­ergie-Gemein­schaft. Als Öster­re­ichs größte Energiege­mein­schaft ist es uns ein Anliegen, Stel­lung zur Begutach­tung des Geset­zes zu nehmen. Bei eFriends schon seit über drei Jahren Real­ität! Dadurch wird regionaler Strom gün­stiger und alle eFriends kön­nen sich per Klick in der eFriends App, den näh­esten Pro­duzen­ten auswählen. Sei jet­zt schon Teil davon und damit Begün­stigter der ersten Stunde! #teambess­er

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Stellungnahme im Zuge des Begutachtungsverfahrens zu: 
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-EAG

Geset­ze­sen­twurf veröf­fentlicht unter:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00058/index.shtml

Der zur Begutach­tung ein­gere­ichte vor­liegende Geset­ze­sen­twurf ver­fol­gt ein wichtiges und ehrgeiziges Ziel: 

Öster­re­ich muss, union­srechtlich vorgegeben, die emit­tierten Treib­haus­gase bis 2030 um 36% im Ver­gle­ich zu 2005 reduzieren. Zusät­zlich hat sich die Regierung im Rah­men des Nationalen Energie- und Klima­plans weit­ere ehrgeizige Ziele geset­zt: Es gilt den Gesam­tan­teil der Energie aus erneuer­baren Energiequellen bis 2030 auf 46% des Brut­toen­den­ergie­ver­brauch zu erhöhen. Im Strombere­ich ist das Ziel, die Stromver­sorgung bis 2030 auf 100% (nation­al bilanziell) Strom aus erneuer­baren Energiequellen umzustellen.

Wir von eFriends Ener­gy und auch pri­vat als Bürg­erin und Bürg­er dieses Lan­des begrüßen diese ambi­tion­ierten Ziele sehr! 

Ein wesentlich­es Mit­tel um diese Vor­gaben zu erre­ichen, ist es möglichst viele Bürg­erin­nen und Bürg­er aktiv an dieser Trans­for­ma­tion hin zu erneuer­bar­er Energie zu beteili­gen. Denn nur durch diese kollek­tive Beteili­gung kann an möglichst vie­len Orten gle­ichzeit­ig erneuer­bare Energie dezen­tral erzeugt und gle­ichzeit­ig ver­braucht wer­den. Die Bürg­erIn­nen und Bürg­er müssen sich für das The­ma begeis­tern und mit­tun wollen.

Daher ist die Bil­dung und Förderung Erneuer­bar­er Energiege­mein­schaften ein wichtiges Vorhaben!

Wie soll das erre­icht wer­den? 
Ein­er­seits wer­den die geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen erweit­ert und so den Energiege­mein­schaften eine eigene Mark­trolle zuge­ord­net. Viel wichtiger sind hier aber die zusät­zlich in Aus­sicht gestell­ten wirtschaftlichen Vorteile und mon­etären Anreize (vgl. Ort­starif, Reduk­tion der Net­z­tar­ife). Vere­in­facht dargestellt wird lokal erzeugte Energie die gle­ichzeit­ig lokal genutzt wird durch eine Reduzierung der Net­zkosten mon­etär ent­lastet. Diese Besser­stel­lung kann insofern argu­men­tiert wer­den, dass durch die regionale Erzeu­gung und den regionalen Ver­brauch die vorge­lagerten Net­zebe­nen weniger stark belastet wer­den (auf­grund kürz­er­er Trans­portwege). Diese Ent­las­tung führt zu ein­er klaren Kostenre­duk­tion, es entste­ht ein wirtschaftlich­er Vorteil, der wieder in das Sys­tem zurück­fließt und so diese regionalen, dezen­tralen Struk­turen fördert.

Kom­men­tar zur geplanten Umset­zung:

Ins­ge­samt begrüßen wir den aktuellen Geset­ze­sen­twurf sehr und die Möglichkeit die Bevölkerung aktiv miteinzubeziehen. Jede Diskus­sion und Ini­tia­tive, die dazu führt, das Inter­esse an Erneuer­bare Energien zu steigern, ist wertvoll.

Allerd­ings fordert das Gesetz von den inter­essierten Bürg­erin­nen die Organ­i­sa­tion bzw. Teil­nahme an einem Vere­in, ein­er Genossen­schaft, Per­so­n­en- oder Kap­i­talge­sellschaft, kurz an ein­er Vere­ini­gung mit Rechtsper­sön­lichkeit. 

Der Hauptzweck dieser Rechtsper­sön­lichkeit darf nicht im finanziellen Gewinn, son­dern vor­rangig darin liegen, ihren Mit­gliedern oder den Gebi­eten, in denen sie tätig ist, ökol­o­gis­che, wirtschaftliche oder sozial­ge­mein­schaftliche Vorteile zu brin­gen.

Diese Tat­sache macht es beson­ders her­aus­fordernd.

Aus unser­er eige­nen Erfahrung und Grün­dungs­geschichte (im Vor­feld zu eFriends Ener­gy kam es 2012 zur Grün­dung eines gemein­nützi­gen Vere­ines, dem „Energiebün­del Wein­vier­tel“, welch­es Pho­to­voltaik Gemein­schaft­san­la­gen errichtete) kön­nen wir ganz prak­tisch abschätzen, dass der admin­is­tra­tive Aufwand für Energiege­mein­schaften in dieser Form als sehr hoch einzuschätzen ist und der Aufwand die finanziellen Anreize bei Weit­em über­steigt.

Daher gehen wir davon aus, dass es wenige Grup­pen geben wird die sich diesen Her­aus­forderun­gen stellen wer­den.

Vorschlag zur Ergänzung:

Um bei der Energiewende einen möglichst hohen Impact zu haben und die gesteck­ten Kli­maziele zu erre­ichen, schla­gen wir eine Ergänzung zum geplanten Geset­zes­text vor. Entschei­dend ist, dass die Erzeu­gung und der Ver­brauch Erneuer­bar­er Energien region­al, lokal und im zeitlichen Ein­klang erfol­gt. Dadurch kommt es zu ein­er Ent­las­tung der beste­hen­den Infra­struk­tur (höhere Net­zebe­nen wer­den ent­lastet). Die dadurch entste­hen­den Kosten­vorteile wer­den den teil­nehmenden Akteuren als Anreizsys­tem gut­geschrieben. Das führt dazu, dass immer mehr Energie region­al erzeugt und ver­braucht wird.

Es ist festzuhal­ten, dass all diese Ziele auch dann erre­icht wer­den kön­nen, wenn ein Teil­nehmer nicht die im Geset­ze­sen­twurf vorgeschriebe­nen Teil­nah­mebe­din­gun­gen für Energiege­mein­schaften (vgl. dazu §74 (2) Teil­nahme an ein­er Vere­ini­gung mit Rechtsper­sön­lichkeit) erfüllt. Im Sinne der Gle­ich­be­hand­lung und vor allem hin­sichtlich der Wirk­samkeit der geset­zten Maß­nahme schla­gen wir vor, dass sofern Mark­tak­teure beleg­bar, trans­par­ent und nachvol­lziehbar nach­weisen kön­nen, dass sie Energie regional/lokal erzeu­gen und gle­ichzeit­ig ver­brauchen, eben­falls in den Genuss der oben beschriebe­nen wirtschaftlichen Vorteile (Reduk­tion der Net­zent­gelte) kom­men. Aus unser­er Sicht würde sich durch diese Vere­in­fachung des admin­is­tra­tiv­en Aufwan­des die Akzep­tanz in der Bevölkerung deut­lich steigern lassen, bei gle­ichzeit­iger Ziel­er­re­ichung. 

Wir schla­gen vor neben den beste­hen­den, von der EU-RL umzuset­zen­den, Regelun­gen diese exper­i­mentellere, offenere Vari­ante zuzu­lassen. Damit kön­nten weit­er Geschäftsmod­elle entste­hen, die in der Prax­is möglicher­weise EU-weit rich­tungsweisend (weil in der Gesellschaft akzep­tiert und erfol­gre­ich) sein kön­nen.