Stromkostenzuschuss – so wird abgerechnet

Am 20. Okto­ber war es soweit, das Stromkosten­zuschuss­ge­setz (SKZG) wurde – eine Woche nach der Par­la­mentssitzung – auch vom Öster­re­ichis­chen Bun­desrat ver­ab­schiedet. Ein­er Umset­zung ste­ht daher nichts mehr im Wege (for­male Schritte wie Unter­schrift des Bun­de­spräsi­den­ten voraus­ge­set­zt).

(SKZG, siehe https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02827/index.shtml)  

Die Energieliefer­an­ten Öster­re­ichs wur­den noch nicht informiert, wie die Umset­zung auszuse­hen hat. eFriends hat aber auf Basis der Anträge und Geset­zes­texte bere­its analysiert und her­aus­ge­fun­den, wie das Gesetz umzuset­zen ist.

Die Fakten zum SKZG

Dieser Blog­a­r­tikel fußt auf Annah­men der bish­er zugänglichen Infor­ma­tio­nen. Soll­ten vom Geset­zge­ber noch zusät­zliche Hin­weise bzw. Änderun­gen ergeben, wer­den wir den Artikel aktu­al­isieren.

  • Jedem Haushalt (definiert als Kun­den­grup­pen mit einem H*-Standardlastprofil) ste­hen pro Jahr Zuschüsse für die Max­i­mal­menge (“Grund­kontin­gent”) von 2.900kWh zu.
  • Wer mehr ver­braucht, ist mit 2.900kWh gedeck­elt.
  • Wer weniger ver­braucht, bekommt weniger und kann die Menge nicht für andere Abrech­nungspe­ri­o­den mit­nehmen.
  • Gefördert wer­den Energiepreise über 10ct/kWh (net­to), gedeck­elt mit ein­er max­i­malen Förder­höhe von 30ct/kWh. Das heißt, ein Energiepreis von 35ct führt zu ein­er Förderung von 25ct; ein Energiepreis von 45ct führt zu ein­er Förderung von 30ct.
  • Als Energiepreis wird der jew­eilig gültige Energiepreis der Abrech­nungspe­ri­ode (Monat) herange­zo­gen.
  • Sämtliche Rabat­te und Abzüge sind vom Energiepreis vor­ab abzuziehen, das bet­rifft auch gün­stige Preise inner­halb der Com­mu­ni­ty.
  • Auf­grund möglich­er Liefer­an­ten­wech­sel kann es zu ein­er Aliquotierung kom­men (siehe Beispiel unten).

Was bedeutet das?
In erster Lin­ie ist die Abrech­nung mit diesen Eck­dat­en recht kom­pliziert, aber das soll die Sorge der Energiev­er­sorg­er sein, nicht die der Endkund*innen. eFriends-Kund*innen kön­nen sich in gewohn­ter Manier eine trans­par­ente Abrech­nung erwarten!

Berechnungsbeispiel

Kundin A hat einen Jahresstromver­brauch von 2.000kWh.

Im Dezem­ber ver­braucht sie 200kWh. Davon bezieht sie 70kWh von einem Wasserkraftwerk um 35ct, 50kWh von ein­er PV Anlage um 16ct, 20kWh von ein­er PV Anlage um 12ct, 25kWh von ein­er Pro­jek­t­beteili­gung um 0ct sowie 35kWh von eFriends Ener­gy um 39,9ct. Für 200kWh zahlt sie somit EUR 48,87 net­to. Das ergibt einen durch­schnit­tlichen kWh-Preis von 24,4ct net­to +20% Mehrw­er­s­teuer  = 29,28 ct brut­to.

Somit hat sie Anspruch auf eine Förderung von 14,4ct/kWh. Sie zahlt abzüglich Förderung 14,88 ct brut­to.

ZUSAMMENFASSUNG

Der Zuschuss des Bun­des hil­ft vor allem jet­zt, wo die Preise sehr teuer sind allen Kon­sumenten gut über den Win­ter zu kom­men. Wichtig ist im Hin­terkopf zu behal­ten, dass man ein Kontin­gent von 2.900kWh hat und dieses für das ganze Jahr gilt.

Nichts­destotrotz gilt: Ver­suchen wir alle, speziell diesen Win­ter Strom zu sparen und keines­falls absichtlich mehr zu ver­brauchen, damit mehr Förderung lukri­ert wer­den kann. Die Förderung wird ohne­hin durch das Steuer­aufkom­men von uns allen bezahlt.

Nutzen wir diese drastis­chen Maß­nah­men und set­zen wir noch mehr auf erneuer­bare Energie, denn mit PV-Anla­gen, Wind- und Wasserkraft lösen wir uns von der Abhängigkeit und mit der Möglichkeit selb­st Strom zu erzeu­gen sinkt auch der benötigte Resten­ergiebe­darf und damit tut ein etwas höher­er Strompreis für kleine Energiemen­gen auch etwas weniger weh.