Marktprämie

Als per­fek­te Kom­bi­na­tion für die Stromver­mark­tung über eFriends

Das 2022 beschlossene Erneuer­baren-Aus­bau-Gesetz (EAG) regelt die Förderver­gabe für fünf Tech­nolo­gien neu die Strom aus erneuer­baren Energi­eträgern erzeu­gen. Diese sind: Pho­to­voltaik, Wasserkraft, Wind­kraft, Bio­masse und Bio­gas.

Es gibt 2 Arten von Sub­ven­tio­nen, die jedoch nicht miteinan­der kom­biniert wer­den kön­nen:

  • Den Investi­tion­szuschuss — eine Ein­malzahlung

oder 

  • Die Mark­t­prämie — laufende Zuschüsse je erzeugter kWh


Der Investi­tion­szuschuss


Das ist wohl die bekan­nteste Art der Förderung und auch die einzig mögliche für Pho­to­voltaikan­la­gen bis 10kWp.

In soge­nan­nten Förder­calls wird ein Kontin­gent fest­ge­set­zt für das man sich bewer­ben kann. Grund­sät­zlich gilt das „First Come, First Served“ Prinzip. Bedeutet also, jemand muss sich zu einem bes­timmten Zeit­punkt vor den PC set­zten und möglichst flott die Förderung ein­re­ichen um den Zuschuss für das Pro­jekt zu erhal­ten.

Eine gute, aber zeitlich lim­i­tierte Alter­na­tive der Ein­malförderung ist 
die Umsatzs­teuer­be­freiung.

Diese gilt für die Jahre 2024 und 2025 und für Pho­to­voltaikan­la­gen bis max. 35kWp. Der Vorteil: Für Pho­to­voltaik-Anla­gen bis 35 Kilo­watt-Peak (kWp) sowie dazuge­hörige Spe­ich­er, sofern sie gemein­sam im Zuge von einem Pro­jekt umge­set­zt wer­den, gilt der Null­s­teuer­satz. Das bedeutet, es sind keine weit­eren Förder­anträge mehr notwendig, die Umsatzs­teuer wird beim Kauf über den Fach­be­trieb ein­fach nicht ver­rech­net!

Nun aber zur titel­geben­den Förderung.

Die Mark­t­prämie 


Selb­stver­mark­tung ist hier das Schlüs­sel­wort. Der Fördernehmer entschei­det selb­st, an wen und zu welchem Preis er den selb­st erzeugten Strom verkaufen möchte. Die Mark­t­prämie stellt in diesem Sys­tem eine gewisse Sicher­heit dar, da diese über Aus­gle­ich­szahlun­gen eine Min­destvergü­tung garantiert. Im Gegen­satz zu der (früher üblichen) Förderung mit­tels Ein­speise­tar­ifen nach dem Ökostromge­setz gibt es somit keine verpflich­t­ende, zen­trale Ver­mark­tung durch die Abwick­lungsstelle (Oemag). Das bedeutet, man kann in gewohn­ter Weise über die eFriends Plat­tform seinen Strom verteilen und trotz­dem die Förderung über die Mark­t­prämie lukri­eren.

Was muss getan wer­den?

Auch um die Mark­t­prämie muss man sich in soge­nan­nten Förder­calls bemühen. Pho­to­voltaikan­la­gen kön­nen die Mark­t­prämie erst ab ein­er Anschlus­sleis­tung von größer 10kWp beantra­gen. Diese wird dann für 20Jahre gewährt und von der EAG — Förder­ab­wick­lungsstelle aus­gezahlt.

Das Beson­dere! Für die Höhe der Mark­t­prämie (der Aus­gle­ich­szahlun­gen) ist nicht der indi­vidu­ell erzielte Preis rel­e­vant, son­dern der als Durch­schnittswert ermit­telte Ref­erenz­mark­t­preis oder Ref­erenz­mark­twert. 

Ein Beispiel für eine PV Anlage verdeut­licht den Vorteil für den PV Besitzer im eFriends Mod­ell. 

  • PV Besitzer hat einen pro­jek­tin­di­vidu­ellen Wert über die Mark­t­prämie von 8ct/kWh für 20 Jahre erhal­ten
  • Ref­erenz­mark­twert für den entsprechen­den Monat (wird von e‑control erhoben) ergab: 4,27ct/kWh
  • Verkauf über die eFriends Plat­tform im entsprechen­den Monat: 6ct/kWh

Die Mark­t­prämie für den Monat wird wie fol­gt berech­net:

Pro­jek­tin­di­vidu­eller anzule­gen­den Wert — Ref­erenz­mark­twert  = Mark­t­prämie

8ct — 4,27ct = 3,73ct/kWh (= Mark­t­prämie für den Monat) 

Gesamterlös/kWh: 

Plat­tfor­mverkauf + Mark­t­prämie = 6,0ct/kWh + 3,73ct/kWh = 9,73ct/kWh

Das bedeutet also, sobald der Erlös über die eFriends Plat­tform über dem Ref­erenz­mark­twert liegt, hat man einen zusät­zlichen Gewinn.

Damit passt die Mark­t­prämie per­fekt in die neue selb­st­be­wusste Zeit der Direk­tver­mark­ter!

Weit­er­führende Links:

Beantra­gung der Förderun­gen und Infor­ma­tio­nen: https://www.eag-abwicklungsstelle.at

Ref­erenz­mark­twert: https://www.e‑control.at/referenzmarktwert

Bild zeigt den durch die e‑control erhobe­nen Ref­erenz­mark­twert der let­zten 12 Monate 

Hin­weis: eFriends übern­immt keine Gewähr für die Voll­ständigkeit, Richtigkeit und Aktu­al­ität der Angaben. Der vor­liegende Beitrag dient lediglich der Infor­ma­tion und erset­zt keine indi­vidu­elle Beratung.