Strompreisbremse für Haushalte

Die Großhan­delsstrompreise steigen immer weit­er. Seit Sep­tem­ber 2021 sind sie um rund 450 Prozent gestiegen. Die Strompreise belas­ten die End­ver­brauch­er enorm. Die öster­re­ichis­che Bun­desregierung hat sich dementsprechend auf eine “Strompreis­bremse” geeinigt, die schnell und unkom­pliziert eine sub­stanzielle Ent­las­tung der Haushalte ermöglicht. Mit dem Beschluss der „Strompreis­bremse“ wird der Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Ver­brauch von 2.900 kWh auf zehn Cent pro kWh gedeck­elt mit ein­er max­i­malen Förderung von 30 Cent. Auch Zweit­wohn­sitze sollen davon prof­i­tieren und die Förderung wird unab­hängig von anderen Hil­fen (zB.: Energiekoste­naus­gle­ich, Strompreisra­batt des Land NÖ,…) gewährt. Ab Dezem­ber wer­den somit 2.900 Kilo­wattstun­den Strom pro Jahrmit bis zu 30 Cent gefördertder Abzug wird automa­tisch auf der Energierech­nung erfol­gen. Gel­ten soll die Strompreis­bremse vor­erst bis 30. Juni 2024. Die Gren­ze von 2.900 kWh im Jahr entspreche 80 Prozent des durch­schnit­tlichen Stromver­brauchs eines Dreiper­so­n­en­haushalts. Sie sollen als „Grundbe­darf“ gefördert wer­den, der darüber hin­aus­ge­hende Ver­brauch soll zum Mark­t­preis abgerech­net wer­den und damit ein wichtiger Anreiz zur Energieef­fizienz und dem Stroms­paren beste­hen bleibt (siehe Abbil­dung).

Um der Kri­tik der fehlen­den Dif­feren­zierung bei der Haushalts­größe Rech­nung zu tra­gen, sollen Haushalte mit mehr Men­schen in einem geson­derten Schritt zusät­zlich ent­lastet wer­den. Auch soll die soziale Tre­ff­sicher­heit erhöht wer­den: Für Men­schen, die von den Rund­funkge­bühren (GIS) befre­it sind, wird es einen zusät­zlichen Abschlag von 75 Prozent der Net­zkosten geben. Unternehmen sollen in einem weit­eren Schritt eben­falls ent­lastet wer­den. Entsprechende Details sind ger­ade in Ausar­beitung.