Smart Meter Daten für die Monatsabrechnung

Auch in Öster­re­ich schre­it­et der Aus­bau der Smart Meter Infra­struk­tur voran. Wir bekom­men seit kurz­er Zeit die ersten Dat­en der Smart Meter Ausle­sung der Net­z­be­treiber zugestellt. Damit wer­den kün­ftig die monatlichen Werte mit dem Net­z­be­treiber abgerech­net und die Jahresabrech­nung ent­fällt.

Ihr erken­nt das an der Rech­nungspo­si­tion: „Abwe­ichung zur Net­z­be­treiber­mes­sung“:

Diese kön­nen sowohl für Bezug, als auch für Ein­speisung vorhan­den sein.

Für bei­de Vari­anten gilt so wie bish­er auch bei der Jahresabrech­nung:

Ist die vom Net­z­be­treiber gemessene Menge höher als die von eFriends ver­an­schlagte Menge, wird mit dem Rest­strompreis gerech­net. Ist die Menge niedriger, wird der gewichtete Durch­schnittspreis der Energiemenge zum Abzug gebracht. 

Im let­zten Monat kon­nten wir bere­its 350 unser­er Kun­den mit Smart Meter Ausle­sung abrech­nen!

Wie komme ich zu ein­er Smart Meter Abrech­nung?

Während du als eFriend von uns eine monatliche Abrech­nung erhältst, rech­net dein Net­z­be­treiber die Net­zkosten im Regelfall nur ein­mal jährlich ab. Sofern dein Net­z­be­treiber dessen Zäh­ler bei dir bere­its auf einen “Smart Meter” getauscht hat und dieser länger als 6 Monate einge­baut ist bzw. “kom­mu­nika­tiv” ist, hast du dort kosten­los die Möglichkeit auch eine monatliche Abrech­nung der Net­zkosten ver­an­lassen. 

Vorteil davon ist, dass du keine Vorauszahlun­gen mehr leis­ten musst, son­dern monatlich nur noch das bezahlst, was du auch wirk­lich ver­braucht hast. 

Was du dafür tun musst? Ein­fach bei deinem Net­z­be­treiber melden und auf monatliche Abrech­nung umstellen lassen. Dieser ver­rät dir im Zweifels­fall auch gle­ich, ob du bere­its einen Smart Meter hast bzw. ob dieser bere­its die Anforderun­gen für eine monatliche Abrech­nung erfüllt. 

Wenn du nicht weißt wer dein Net­z­be­treiber ist bzw. dir nicht sich­er bist dann find­est du diesen inkl. Kon­tak­t­dat­en auf ein­er dein­er let­zten Jahresabrech­nung oder aber auf den Teil­be­tragsvorschrei­bun­gen. Für Rück­fra­gen ste­hen wir euch natür­lich zur Ver­fü­gung!